Diese
AGB kommen bei allen Kurs- und Unterrichtsangeboten des Berberzucht-
& Ausbildungsstalls Arîj El Fouad zur Anwendung. Gültig ab 1. April
2020. 1. Kurse Zahlung des Kursgeldes Der auf der Kursausschreibung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Ist kein Zahlungstermin vermerkt, wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Rechnung versendet und der dort aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Bei Verhinderung des Kursteilnehmenden bzw. des Kurspaares wird das Kursgeld nicht zurückerstattet. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Kursplätze und Durchführung Um Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, wird für jedes Kursangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl festgelegt. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei zu wenigen Anmeldungen wird der Kurs nicht durchgeführt. Kann der Kurs wegen ungenügender Teilnehmerzahl oder aus sonstigen Gründen nicht durchgeführt werden, wird das Kursgeld zurückerstattet. Von den Teilnehmenden nicht besuchte Lektionen können weder nachgeholt noch zurückerstattet werden. Kann eine Trainings- bzw. Kurseinheit aufgrund von Krankheit oder anderweitiger Verhinderung der Kursleitung nicht durchgeführt werden, wird das Training bzw. die Kurseinheit nachgeholt. Abmeldungen und Kursausschluss Eine Abmeldung aus einem Kurs ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt wird das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen bzw. zurückerstattet.
Der Berberzucht- & Ausbildungsstall Arîj El Fouad behält sich vor, Teilnehmende von einem Kurs auszuschliessen, wenn ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit Dritter nicht gewährleistet ist. Der Berberzucht- & Ausbildungsstall Arîj El Fouad behält sich zudem vor, Teilnehmende von einem Kurs auszuschliessen, wenn diese sich z.B. nicht an die Betriebsordnung halten oder den Kurs stören. In schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.) ist das Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes. 2. Unterricht Im Folgenden wird der Begriff Trainerin für die Person verwendet, die den Unterricht erteilt - unabhängig davon, ob es sich um Unterricht in Boden-, Longen- oder Freiheitsarbeit handelt. Zahlung des Unterrichts Der Unterricht kann in Form eines Abonnements oder als Einzellektionen bezahlt werden. Die Bezahlung erfolgt vor dem Unterricht oder in Absprache mit der Trainierin. Verhinderung und Ausfall Trainerin Kann eine Trainings- bzw. Kurseinheit aufgrund von Krankheit oder anderweitiger Verhinderung der Trainerin nicht durchgeführt werden, wird das Training bzw. die Kurseinheit nachgeholt. Abmeldungen Eine Abmeldung ist mit administrativem Aufwand verbunden. Der Unterricht muss mindestens 48 Stunden vorher bei der Trainerin abgesagt werden, ansonsten müssen die Kosten für den Unterricht trotz Nicht-Erscheinen beglichen werden. 3. Allgemein Versicherung Der Berberzucht- & Ausbildungsstall Arîj El Fouad lehnt - ausser der gesetzlichen - jegliche Haftung ab bei Unfällen, Krankheiten oder Sachschäden, welche Teilnehmende, Dritte oder Privatpferde treffen können. Teilnehmende mit Schulpferden müssen über eine Haftpflichtversicherung mit Zusatz *Reiten fremder Pferde* verfügen. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann der Berberzucht- & Ausbildungsstall Arîj El Fouad nicht haftbar gemacht werden. Datenschutz Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass der Berberzucht- & Ausbildungsstall Arîj El Fouad ihre Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, Geburtsdatum, gebuchte Angebote) für interne Zwecke (einen reibungslosen Kursablauf, Informationen über neue Angebote etc.) verwenden kann. Besonders sensible Personendaten werden nicht erhoben. Während des Kurses werden bei Bedarf Fotos oder Videos gemacht. Diese können zu Werbezwecken verwendet werden. Gerichtsstand Für alle Rechsbeziehungen mit dem Berberzucht- & Ausbildungsstall Arîj El Fouad ist Schweizer Recht anwendbar und der Gerichtsstand ist, vorbehältlich abweichender zwingender Gerichtsstände, Bern. |
|||